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Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung gibt es inzwischen immer mehr Wahlmöglichkeiten und Zusatzleistungen. Welche jedoch sinnvoll sind und welche dem Versicherungsnehmer nichts bringen, ist dabei oft schwer zu unterscheiden. Ein Beispiel hierzu ist der Rabattretter oder der Rabattschutz, der für die meisten das Selbe ist, in Wirklichkeit aber unterschiedliche Leistungen enthält und für unterschiedliche Versicherungsnehmer gedacht ist: Beim Rabattretter, der keine Aufpreis kostet, bleibt die Prämie nach einem Unfall zwar unverändert, aber der Versicherungsnehmer wird um einige Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) nach unter gestuft (z.B. von SF30 auf SF25, was dem gleichen Beitragssatz von 25% entspricht). Im Normalfall ohne Rabattretter würde er sowohl zurückgestuft als auch im Beitrag steigen (z.B. von SF30 auf SF18, also von 25% auf 35%). Die Möglichkeit, die Beitragserhöhung ist mit dem Rabattretter aber auch nur einmal möglich. Um einen Rabattretter mit einschließen zu können, muss der Versicherungsteilnehmer mindestens in SF25 (Haftpflicht) oder SF23 (Vollkasko) sein. Beim Rabattschutz, der je nach Versicherer einen gewissen Aufpreis pro Beitrag kostet bleiben auch mehrere Schäden ohne Auswirkung auf die Prämie und es erfolgt auch keine Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. So bleibt auch der Beitragssatz gleich. Um einen Rabattschutz einschließen zu können, muss man sich mindestens in SF4 befinden.
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Kfz-Versicherung vergleichen wird sich auch in diesem Jahr lohnen. Der unabhängige Marktbeobachter aspect online hat den kostenlosen Autoversicherungsvergleich weiterentwickelt. Kunden, die Ihre Autoversicherung vergleichen wollen, finden den Tarifrechner auf dem Internetportal www.aspect-online.de. Er soll Autofahrern bei der Suche nach einer günstigen Autoversicherung helfen. Verglichen und bewertet werden mehr als 100 Tarife von nahezu allen Anbietern. Außergewöhnlich ist die Anzahl der Leistungsmerkmale, die im Kfz-Versicherungsvergleich bewertet werden. Insgesamt sind es 85 Einzelkriterien, wie zum Beispiel die Höhe der Schadensabdeckung und ob etwa grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Besonders empfehlenswerte Angebote sind mit einem Qualitätssiegel gekennzeichnet. Der Anbieter für Versicherungsvergleiche rechnet auch im Jahr 2007 mit einem Preiskampf der Kfz-Versicherer. Profitieren können alle Kunden, die zum Jahresende ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen.
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Die günstigsten Einkaufsmöglichkeiten bietet das Internet mittlerweile auch bei der Autoversicherung. Das Vergleichsportal aspect online hat die Marktsituation zur Wechselsaison in der KFZ-Versicherung 2006/2007 analysiert. Das Ergebnis zeigt einen starken Trend zu Internet-Angeboten. Darunter sind Versicherungsangebote zu verstehen, die nur über das Internet zu dieser günstigen Prämie abgeschlossen werden können. Während die Internet-Angebote der Versicherer im Jahr 2005 in 58% aller Vergleichsberechnungen günstiger als Tarife von Direkt- oder Außendienstversicherern waren, kommen im Jahr 2006 schon fast 80% der Bestangebote von Internet-Anbietern. Dazu zählen Allianz 24, HUK24, DA Direkt online, Direct Line (Online Rabatt), DBV WinSelect, Deutsche Internet Versicherung, Ineas und LadyCarOnline. Viele Verbraucher wissen bereits, dass hier Sparpotenzial liegt. Allein in der ersten Hälfte des Novembers 2006 hatte sich das Interesse am Autoversicherungsvergleich von aspect online gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Neben den Internet-Versicherern werden auf dem Hochleistungsrechner von aspect online über 80 Versicherungstarife verglichen. Unter www.aspect-online.de steht der Vergleichsrechner kostenlos und online zur Verfügung. Oft können mehr als 300 € durch einen Versicherungswechsel gespart werden. Ist ein Wechsel für den Verbraucher vorteilhaft, gilt es schnell zu handeln. Bis zum 30.11. muss der laufende Versicherungsvertrag schriftlich gekündigt werden. Für Fragen zur Kfz-Versicherung steht bei aspect online auch ein Kundenservice unter 0821-2 47 47 47 zur Verfügung.
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Einstufung in Schadenfreiheitsklassen Der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskobeitrag wird u.a. anhand der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) errechnet. Diese wird nach Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre ermittelt. Die Angaben zu Ihrer SF-Klasse entnehmen Sie der letzten Beitragsrechnung oder der Police Ihres Kfz-Versicherers. Besondere Regelungen bei der Einstufung: Fahranfänger Fahranfänger erhalten bei den meisten Gesellschaften anstatt der SF-Klasse 0 (240%) die SF ½ (140%), wenn die Kfz-Versicherung eines Elternteils oder in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/bzw. Lebenspartners bei dieser Gesellschaft besteht. Führerscheinregel Wenn der Versicherungsnehmer seit mind. 3 Jahren im Besitz eines EU-Führerscheines ist, wird er anstatt in die SF-Klasse 0 (240%), in die SF-Klasse ½ (120%) eingestuft. Partnerregel Der Versicherungsnehmer erhält eine bessere SF-Klasse, meist SF 2 (85%), wenn der PKW des in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-, bzw. Lebenspartner mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist. Bei den meisten Gesellschaften wird außerdem vorausgesetzt, dass das Fahrzeug des (Ehe-)Partners bei derselben Gesellschaft versichert ist und dass das Fahrzeug nur vom Versicherungsnehmer und Partner benutzt wird, bzw. die Nutzer des Fahrzeugs mindestens 25 Jahre alt sind. Zweitwagenbesitzer Der Versicherungsnehmer erhält für seinen Zweitwagen eine bessere SF-Klasse als SF ½ (140%), meistens die SF 2 (85%), wenn der Erstwagen des Versicherungsnehmers oder seines in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartners mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist. In der Regel wird auch vorausgesetzt, dass der Erstwagen bei derselben Gesellschaft versichert ist. Zweitwagen wie Erstwagen Bei manchen Kfz-Versicherungen wird unter bestimmten Voraussetzungen der Zweitwagen in die gleiche SF-Klasse eingestuft, wie der Erstwagen. Vertragsunterbrechung Bei den meisten Autoversicherungen bleibt die SF-Klasse nach einer Vertragsunterbrechung von weniger als 7 Jahren bestehen. Einige wenige Gesellschaften stufen den Vertrag jedoch für jedes angefangene Jahr der Unterbrechung in die nächste SF-Klasse zurück. Bei einer Unterbrechung von weniger als 6 Monaten wird der Vertrag in der Regel ohne Anrechnung der Unterbrechung eingestuft. Vertragsdauer Eine Versicherungsperiode in der Autoversicherung beträgt grundsätzlich ein Jahr. Wer seinen Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraums beendet muss damit rechnen, dass die Versicherungsgesellschaft für eine kürzere Versicherungsdauer nicht im Verhältnis der Anzahl der versicherten Tage zur Jahresprämie, sondern nach einem so genannten Kurztarif abrechnet. Die Gestaltung des Kurztarifs ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Ab zehn Monaten Vertragsdauer wird meistens bereits die gesamte Jahresprämie berechnet. Rabattübertragung Die SF-Klasse kann bei den meisten Gesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen von einem Vertrag auf einen anderen Vertrag übertragen werden. Der bisherige SF-Rabatt-Berechtigte muss seinen Anspruch auf den SF-Rabatt schriftlich abtreten. Zwischen dem bisherigen und dem neuen SF-Rabatt-Berechtigten muss ein Verwandschaftsverhältnis ersten Grades vorliegen und/oder beide in häuslicher Gemeinschaft leben. Außerdem kann nur der SF-Rabatt übertragen werden, den der neue SF-Rabatt-Berechtigte hätte erfahren können (z.B. Datum des Führerscheinerwerbs) abzüglich einem SF-Jahr.
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Die verschiedenen Arten der Autoversicherung: Kfz-Haftpflichtversicherung Jeder Kfz-Halter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um dem Geschädigten die Ersatzleistung im Schadensfall zu garantieren und seine eigene wirtschaftliche Existenz nicht zu gefährden. Die Versicherung übernimmt den Schadenersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme sowie die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Kosten für Strafverfahren und Nebenklagen sind nicht versichert. Für Neuverträge gelten (seit dem 01.01.2002) gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen. Die Höchstdeckung betrug bisher 50 Mio. Euro, seit März 2005 wurde die Summe von nahezu allen Versicherern auf 100 Mio. Euro verdoppelt. Altverträge werden entweder automatisch oder auf Wunsch umgestellt. Einige Anbieter verlangen bei Neuabschlüssen einen Aufpreis, andere bieten die Höchstdeckung ohne Mehrbeitrag. Zur Berechnung der Versicherungsprämie werden bestimmte Merkmale das Fahrzeug und die Situation des Halters betreffend zugrunde gelegt: dazu gehören u.a. Art des Fahrzeugs, PS/KW-Zahl, Wohnort, Beruf und Schadenfreiheitsklasse. Teilkaskoversicherung Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Fahrzeugschäden, die durch Wildunfälle, Glasbruch, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Brand oder durch Diebstahl entstanden sind. Bei Zerstörung oder Verlust durch Diebstahl vermindert sich die Entschädigung um 10%, wenn keine vom Versicherer anerkannte Wegfahrsperre vorhanden ist. Mietwagen- und Nutzungsausfallkosten werden nicht übernommen. Die Teilkasko wird mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung verringern sich die Versicherungstarife. Bei älteren Fahrzeugen sollte man gründlich prüfen, ob ein Teilkasko-Schutz sinnvoll ist. Vollkaskoversicherung Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Gefahren der Teilkasko. Zusätzlich sind entstandene Schäden durch eigenes Verschulden, Fahrerflucht und mut- oder böswillige Handlungen durch unbekannte Dritte versichert. Mietwagen- und Nutzungsausfallkosten werden nicht übernommen. Auch hier ist zu prüfen, ob man die Beiträge durch die Wahl einer Selbstbeteiligung senkt und ob ein Vollkasko-Schutz aufgrund des Alters des Fahrzeuges lohnenswert oder eine Umstellung auf Teilkasko angebracht ist. Schutzbrief / Autoschutzbrief Der Versicherungsnehmer hat bei vielen Gesellschaften die Möglichkeit im Rahmen seiner Kfz-Versicherung einen Schutzbrief kostenlos oder gegen einen geringen Zusatzbeitrag miteinzuschließen. Diese Investition ist grundsätzlich und besonders für Auslandsreisen sinnvoll. Im Schutzbrief sind u.a. folgende Leistungen versichert: Abschleppen oder Bergen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall, Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall, Krankenrücktransport und Kinderrückholung. Zusätzlich gibt es Serviceleistungen wie 24-h-Hotline, Dolmetscherdienste und Hilfe bei der Wiederbeschaffung gestohlener Ausweispapiere. Insassenunfall-Versicherung Die Insassenunfall-Versicherung versichert alle Insassen beim Betrieb eines Fahrzeugs, das heißt beim Lenken, Benutzen, Behandeln und Pflegen, Be- und Entladen, Abstellen und Ein- und Aussteigen. Versichert sind entweder pauschal alle Insassen, einzelne Sitzplätze oder namentlich genannte Personen. Die Leistungen umfassen Invaliditätsleistung, Todesfallsumme, Tagegeld und Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld. Die Insassenunfall-Versicherung ist grundsätzlich überflüssig, weil berechtigte Ansprüche wegen Körperverletzung durch die Kfz-Haftpflicht-Versicherung bereits abgedeckt sind. Somit ist die Insassenunfallversicherung identisch mit der normalen Unfallversicherung, allerdings beschränkt sie sich auf den Bereich "Fahren mit dem eigenen Kfz".
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